Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach Verordnung Stand 28.12.2019
Das Internetangebot der Faisst GmbH zielt auf eine bestmögliche Informationsvielfalt und Informationstiefe für alle an der Faisst GmbH interessierten Personen ab. Dies gilt auch für Personen mit Einschränkungen. In diesem Sinne möchte die Faisst GmbH als Betreiber dieser Website ein entsprechendes Angebot aufbauen und die Website in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (möglichst) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.faisst-koffer.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Faisst GmbH ist bestrebt, das barrierearme Angebot stetig zu erweitern und zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. in den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereine, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
2. in den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
3. Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
4. Bilder und Icons auf der Website
haben nicht immer einen Alternativ-Text
5. Konfigurator auf der Website
Begründung: Das eigens programmierte Konfigurator-Modul ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung zur individuellen Konfiguration unserer Produkte. Aufgrund der Komplexität der programmiertechnischen Funktionsweise entspricht das Konfigurator-Modul somit den Anforderungen der BITV nicht vollumfänglich. Wir sind bestrebt, dies weiter zu verbessern.
6. Online-Shop auf der Website
Begründung: Der eigens programmierte Online-Shop ist ausschließlich ein Shop für BtoB Kunden zur Direktbestellung unserer Produkte. Aufgrund der Komplexität der programmiertechnischen Funktionsweise entspricht der Online-Shop somit den Anforderungen der BITV nicht vollumfänglich. Wir sind bestrebt, dies weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 06.06.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen / Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit auf unseren Websites. Bitte nutzen Sie dazu unsere E-Mail-Adresse info@faisst-koffer.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Faisst GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Rückmeldung und Kontaktabgaben“ dieser Erklärung.
Falls die Faisst GmbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 (0) 711 279-3366
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Fußnote
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108).