Code of
Conduct der
FAISST GMBH
Carl -Benz-Str. 14-16
75217 Birkenfeld
Code of Conduct
1. Präambel
Die Firma FAISST GmbH erkennt ihre soziale Verantwortlichkeit an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess Beteiligten als Mittler zwischen dem eigenen Unternehmen und den Anbietern auf den jeweiligen Beschaffungsmärkten Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft.
Die in diesem Code of Conduct beschriebenen ethischen Leitlinien sind insbesondere von den Grundsätzen des UN Global Compact, den ILO-Konventionen, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECDRichtlinien für internationale Unternehmen abgeleitet.
Die nachfolgenden Ziffern II bis IV bilden Mindeststandards und sollen Situationen vorbeugen, die die Integrität der Firma FAISST GmbH und ihrer Mitarbeiter in Frage stellen können.
II. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz
Die Firma FAISST GmbH verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Die Firma FAISST GmbH verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen es tätig ist, zu beachten.
Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
III. Korruption/Kartellrecht/Zwangsarbeit/Kinderarbeit
a) Korruption
Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:
Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern:
Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch die Firma FAISST GmbH und dessen Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für die Firma FAISST GmbH oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.
Straftaten im Geschäftsverkehr:
Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Die Firma FAISST GmbH muss seinen Mitarbeitern auferlegen, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen.
Geschäftsführung und Mitarbeiter der Firma FAISST GmbH dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.
Die Firma FAISST GmbH kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden.
Die Firma FAISST GmbH soll einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der kontaktiert werden kann, wenn Mitarbeiter der Firma FAISST GmbH sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Falle an Herrn Roberto La Spina.
b) Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)
Die Firma FAISST GmbH achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält die Firma FAISST GmbH die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insb. die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).
Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, soll die Firma FAISST GmbH für seine Mitarbeiter einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.
c) Zwangsarbeit
Die Firma FAISST GmbH lehnt jegliche Form von Zwangsarbeit ab.
d) Kinderarbeit
Die Firma FAISST GmbH beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Firma FAISST GmbH verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.
III. Grundsätze zur sozialen Verantwortung
a) Menschenrechte
Die Firma FAISST GmbH respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
b) Diskriminierung
Die Firma FAISST GmbH verpflichtet sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.
c) Gesundheitsschutz
Die Firma FAISST GmbH gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Die Firma FAISST GmbH unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
d) Faire Arbeitsbedingungen
Ein wertschätzender freundlicher Umgangston ist in der Firma FAISST GmbH wichtig. Dies soll sowohl zwischen Kollegen/innen, als auch zwischen Führungskräften und Mitarbeitern stattfinden. Die Mitarbeiter müssen so eingearbeitet werden und Zugang zu Informationen haben, dass sie gute Arbeit leisten können. Nur mit gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Arbeit im Team können optimale Ergebnisse erzielt werden. Jede Form von Mobbing oder Diskriminierung s. III b ist untersagt und der Geschäftsleitung anzuzeigen.
e) Umweltschutz
Die Firma FAISST GmbH ist dem Ziel des Umweltschutzes für die heutigen und künftigen Generationen nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Die Firma FAISST GmbH unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter.
f) Geschäftsgeheimnisse
Die Firma FAISST GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter, Betriebs- / und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen, darunter auch solche, die von Geschäftspartnern zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt wurden, dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Insbesondere wird auch auf den sogenannten Musterschutz hingewiesen.
IV. Einhaltung
Es bleibt der Firma FAISST GmbH unbenommen, für sich und seine Mitarbeiter weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches Handeln einzuführen.
Die Firma FAISST GmbH verpflichtet sich, seinen Beschäftigten die in diesem Code of Conduct geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt zu machen.
gez. Firma FAISST GmbH